Land mit Investitionshilfen für Unternehmen im Weinsektor

Wie jeder Wirtschaftsbereich musste auch der für Südtirol wichtige Weinsektor große Einbußen hinnehmen. Der Export strauchelt und da der wohl wichtigste Abnehmer von Kellereien oder Weinvertrieben, die Gastronomie und Hotellerie, gerade selbst strauchelt und mit einem Rückgang von bis zu 50% in diesem Sommer rechnet, dürfte sich die Lage bis auf Weiteres auch nicht verbessern. Daher greift nun das Land ein und mit Investitionshilfen für die Lagerung von Wein den Unternehmen unter die Arme zu greifen.

“Um dieser negativen Marktentwicklung entgegenzuwirken, den Weinsektor zu unterstützen und die vielfach dringend notwendige Erweiterung der Lagerungskapazität zu erleichtern, führt das Land zeitlich begrenzt Miet- und Investitionsbeihilfen ein”, erklärt Landeshauptmannstellvertreter und Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler. Diese Beihilfen teilen sich auf zwei Beschlüsse auf, die letzten Dienstag, den 7. Juli, und heute, den 14. Juli, beschlossen wurden.

Beschlüsse mit Investitionshilfen für Unternehmen im Weinsektor

Der erste Beschluss beinhaltet Beihilfen für Investitionen bezüglich der Lagerung von Weinerzeugnissen. Davon betroffen sind auch Beihilfen für den Umbau oder die Modernisierung von Räumlichkeiten oder Flächen, die der Weinlagerung dienen. Außerdem bietet der Beschluss auch Hilfen für den Kauf und den Umbau von Behältern. Insgesamt stellt das Land für diese Maßnahme bis zu 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Der zweite Beschluss, der sich genauso auf die Lagerung von Weinerzeugnissen bezieht, betrifft die Miete von Behältern oder Räumlichkeiten sowie Flächen zur Weinlagerung, auch wenn die Verwahrung vom Betrieb ausgelagert wurde. Hilfe bekommen die Unternehmen dahingehend, dass das Land für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten ab Antragstellung Gelder für die soeben angegeben Kriterien bereitstellt. Darunter fällt auch die Anmietung von Behältern für die Temperaturkontrolle.

Die Kriterien

Die Betriebe müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllen, nicht jeder hat Anspruch auf die Hilfen vonseiten des Landes. Zunächst liegen die zulässigen Ausgaben für die Miete von Behältern mit Temperaturkontrolle bei maximal drei Euro pro Hektoliter und pro Monat. Dabei muss es sich um Behälter mit einem Fassungsvermögen von höchstens 300 Hektoliter handeln. Überschreitet der Behälter die 300-Hektoliter-Marke, sinkt der Betrag auf zwei Euro pro Hektoliter pro Monat.

Auch die Kosten sind ein ausschlaggebendes Kriterium: Die Beihilfe kann nicht mehr als 50 % der anfallenden Kosten decken. Zudem müssen sich die Ausgaben auf mindesten 10.000 Euro belaufen. Gekoppelt ist die Beihilfe auch an den Standort der Unternehmen sowie deren Anzahl an Beschäftigten: Das Unternehmen muss seinen Sitz in Südtirol haben und darf eine Anzahl von 250 Angestellten nicht überschreiten. Erwirtschaftet ein Unternehmen mehr als einen Umsatz 50 Millionen Euro im Jahr, kann die finanzielle Hilfe nicht beantragt werden. Gleiches trifft zu, wenn die Jahresbilanzsumme des Betriebs 43 Millionen Euro überschreitet.

Andreas Inama

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