Unternehmerverband für verhältnismäßige Verkehrsregelungen für LKW in Tirol

Der Unternehmerverband kritisiert die Verkehrsregelungen für LKW in Tirol. Vor wenigen Monaten hat man in Tirol eine wegweisende Entscheidung getroffen. Um der Lärmbelästigung durch Motorräder, die sich besonders in den Sommermonaten reger Beliebtheit erfreuen, einzudämmen, hat die Landesregierung Tirol ein neues Gesetz erlassen: Vom 10. Juni bis zum 31. Oktober 2020 herrscht für Motorräder, die einen Lärmpegel von 95 Dezibel überschreiten, striktes Fahrverbot. Eine Tatsache, die den Unternehmerverband auf den Plan ruft. Denn schon vor einigen Jahren wurde der Wert für Fahrzeuge, die für den Warentransport eingesetzt werden, auf 80 Dezibel festgesetzt.

Verbot unverhältnismäßig

Somit sei das Verbot unverhältnismäßig, wenn man den Ausführungen von Thomas Baumgartner, Präsident der italienischen Frächtervereinigung ANITA und Vizepräsident der Sektion Transport im Unternehmerverband Südtirol sowie ehemaliger Geschäftsführer des Transportunternehmens FERCAM, folgt: „Gerade in dieser Zeit haben wir erkannt, dass Mobilität und Warenverkehr unverzichtbar sind. Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass moderne, emissionsarme und leise LKWs immer noch von Verkehrsverboten betroffen sind, die keinen Beitrag zu einer niedrigeren Belastung führen, sondern im Gegenteil vielfach durch Stau bedingte Zusatzbelastungen verursachen. Mit dem Ziel, die Umrüstung auf effizientere LKWs zu beschleunigen, sollte Tirol endlich die bestehenden Verbote für moderne und emissionsarme LKWs abschaffen.“ Unverhältnismäßig zudem auch, weil die Dezibel-Skala logarithmisch aufgebaut ist und somit 80 Dezibel der Hälfte von 95 Dezibel entsprechen.

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Tirol will Umweltbelastung durch Verkehr vermindern

Tirol hat in den letzten Jahren mehrere Maßnahmen getroffen, um die Umweltbelastung durch den Verkehr zu reduzieren. Schon im Jahr 2006 wurden die ersten Schritte getätigt, eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h auf Tirols Autobahnen einzuführen. Mittlerweile betrifft die IG-L-Verordnung fast das ganze Autobahnnetz Tirols bis auf wenige Ausnahmen, wie zum Beispiel die Strecke Brenner bis Europabrücke, wo nach wie vor die österreichweite Maximalgeschwindigkeit auf Autobahnen von 130 km/h gilt.

Zudem wurde ein Nachtfahrverbot für LKWs eingeführt. Auch diesen Aspekt prangert der Unternehmerverband an, konzentriere sich der Verkehr damit auf nur wenige Stunden am Tag. „Saubere und leise Fahrzeuge müssen ohne Einschränkungen oder Mehrkosten fahren können: dies würde auch einen flüssigeren Verkehr untertags ermöglichen“, unterstreicht Baumgartner.

Diese Forderung wurde auch in der vor Kurzem stattgefundenen Aussprache zwischen dem Generalrat des Unternehmerverbandes und dem Südtiroler Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider von allen Beteiligten untermauert. Die Unternehmen wollen technologieoffen einen Beitrag für die Umwelt zu leisten, wettbewerbsverzerrende Verbote sind hingegen der falsche Weg, so der Unternehmerverband.

Andreas Inama

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