Anordnung des Bürgermeisters: Was darf man, was nicht?

Der Verzehr von Getränken und Lebensmitteln auf öffentlichen Flächen ist in der Gemeinde Bozen vom 29. Mai bis 2. Juni zwischen 20 Uhr und 2 Uhr des darauffolgenden Tages verboten. Dies geht aus der heute Nachmittag veröffentlichten Anordnung des Bozner Bürgermeisters Renzo Caramaschi hervor. Damit zieht der Bürgermeister die Konsequenzen aus den zahlreichen Massenansammlungen am letzten Wochenende, besonders im Bozner Stadtkern.

Ausgearbeitet wurde die Anordnung heute Vormittag bei einer von Caramaschi einberufenen Sitzung des Provinzialkomitees für öffentliche Ordnung und Sicherheit, wobei der diesbezügliche Text heute gegen 15 Uhr veröffentlicht wurde.

Öffentliche Flächen für den Verzehr von Lebensmitteln gesperrt

Dabei beinhaltet die Anordnung einige Passagen, die auf dem ersten Blick nicht genau durchblicken lassen, was unter welchen Umständen genau betroffen ist. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen.

Auf öffentlichen Flächen– wie zum Beispiel den wegen Massenansammlungen mittlerweile unter Sonderbeobachtung stehenden Obstplatz – ist der Verzehr von Getränken oder Speisen im angegebenen Zeitraum nicht erlaubt. Damit will die Stadtregierung der erneuten Bildung von Menschentrauben vorbeugen und somit das Infektionsrisiko eindämmen.

Ausgeschlossen sind jene öffentlichen Plätze, für die Betreiber von Lokalen eine Konzession besitzen.

Serviceflächen im Freien dürfen öffnen

Eine Passage, die bei Gastwirten für Rätselraten gesorgt hat, ob sie nun ihre Gastgärten öffnen dürfen oder nicht, verfügte, dass „der Verzehr von Speisen und Getränken […] auf privaten, öffentlich zugänglichen Flächen im Umkreis von Speise- und Schankbetrieben […] untersagt“ sei. Während mit „privaten, öffentlich zugänglichen Flächen“ durchaus die von den Gastlokalen genutzten Flächen im Freien gemeint sind, sieht die Anordnung aber nicht vor, dass diese gar nicht öffnen dürfen. Der Betreiber muss aber – wie gehabt – garantieren, dass den Besuchern ein Bereich mit einem Tisch zugewiesen wird und dabei der Mindestabstand zwischen den Personen eingehalten werden kann. Somit können Besucher, die zwar ein Getränk oder eine Speise in der Hand halten, aber nicht einem Tisch zugewiesen sind, gestraft werden.

Anordnung vorläufiger Test

Der Zweck der Anordnung sei laut Aussagen von Vertretern der Gemeindeverwaltung weiterhin, die Einhaltung der Regeln zu gewährleisten. „Wir wollen so potenzielle Überschreitungen schon im Keim ersticken. Zustände, wie wir sie letzte Woche erlebt haben, sind nicht akzeptabel. Die Menschen können weiterhin Lokale besuchen, aber wir mussten etwas tun, da die Gefahr einer weiteren Infektionswelle noch weiterhin besteht“, erklärt der Generalsekretär der Gemeinde Bozen Antonio Travaglia bei Alto Adige Innovazione. Außerdem werden somit auch die Ordnungskräfte entlastet, nachdem letzte Woche zwar kontrolliert wurde, aber aufgrund der zahlreichen Menschentrauben ein systematisches Vorgehen nur schwer umsetzbar war.

Die Anordnung sieht sich – wie auch im Text explizit hervorgehoben – als Test. Sollten die Maßnahmen greifen, die Einhaltung der Regeln wie geplant gewährleisten und den Ordnungskräften so besseren Zugriff auf eventuelle Überschreitungen gewähren, könnte dieses Szenario die nächsten Wochen in Bozen dauerhaft umgesetzt werden.

Andreas Inama

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